AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

 

der Hebamme Celine Nieber, Hauptstraße 155, 25482 Appen, hebamme@celinenieber.de, 0155-66123555 (nachfolgend „Hebamme“ genannt) 

 

Letzte Änderung: 27.10.2025

 

1. Allgemeines und Geltungsbereich 

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstige Leistungen der Hebamme. Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche oder juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.

Der Umfang des Leistung (Ort, Zeit, Dauer, Thema) ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung in der zum Zeitpunkt der Buchung/Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der Internetseite der Hebamme (s.o.) oder dem gemeinsamen Gespräch während eines Besuches.

 

Die Hebamme ist eine einzeln arbeitende Hebamme, die nur im eigenen Namen, mit eigener Haftung, auf eigene Rechnung tätig wird. Die Leistungen werden durch die Hebamme persönlich erbracht. Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.

 

Bitte informieren Sie die Hebamme möglichst umgehend zu Beginn Ihres Klinikaufenthalts zur Geburt per SMS, damit die Hausbesuche im Wochenbett eingeplant und Sie bei Bedarf noch am Entlassungstag besucht werden können. Melden Sie sich bitte ein weiteres Mal, sobald Sie wissen, wann Sie nach Hause gehen, damit die Uhrzeit für den ersten Besuch abgesprochen werden kann. Sollte dies nicht erfolgen, kann kein nahtloser Übergang der Betreuung sichergestellt werden. 

Aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Hausbesuche und eventueller Notfälle, kann die ausgemachte Uhrzeit um 30 Minuten (+ oder -) der vereinbarten Zeit variieren. Sollten Sie während dieser vereinbarten Zeit nicht zu Hause anzutreffen sein, behält die Hebamme sich vor, bei mehrfachem Auftreten, die Betreuung zu beende

2. Kassenleistungen, Wahlleistungen, Zusatzleistungen 

 

Die Kassen-/Wahl-/Zusatzleistungen wurden von der Hebamme erläutert sowie im Behandlungsvertrag aufgezeigt und von der Leistungsempfängerin zur Kenntnis genommen. 

Mit Buchung einer Leistung der Hebamme ergibt sich kein automatischer Anspruch für weitere Leistungen. Für eine regelmäßige hebammenbetreute Schwangerschaft und das anschließende Wochenbett ist zusätzlich ein Allgemeiner Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin zu schließen.

 

2.1 Anmeldung/Vertragsabschluss

Die Buchung einer Kassenleistung und Zusatzleistung kann mündlich, per E-Mail, per SMS oder telefonisch erfolgen. 

Bei der Anmeldung über die Website der Hebamme (s.o.) gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Die AGB, den Behandlungsvertrag  sowie eine verbindliche Anmeldung erhält die Interessentin vorab per E-Mail von der Hebamme. 

Die Leistungsempfängerin stellt der Hebamme alle zur Abrechnung relevante Daten über die Internetseite der Hebamme (s.o.) zur Verfügung. Die Leistungsempfängerin bestätigt mit der Unterzeichnung der verbindlichen Anmeldung, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß der Informationen zum  Datenschutz zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. 

 

 

 

2.2 Absage von Kassenleistungen/Zusatzleistungen

Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Kassen- oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Leistungsempfängerin schnellstmöglich informieren. Der Leistungsempfängerin entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebamme ein Ersatztermin angeboten wird.

 

2.3 Ausfall 

Die Buchung für eine Kassen- oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Leistungsempfängerin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so muss die Leistungsempfängerin spätestens 24 Stunden vorher den Termin absagen. Bei unentschuldigten, nicht wahrgenommenen oder nicht rechtzeitig abgesagten Terminen behält die Hebamme sich vor, die Betreuung zu beenden. 

 

3. Erreichbarkeit der Hebamme & Kommunikation 


Die Hebamme ist eingeschränkt montags bis freitags 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Nach Absprache auch samstags und sonntags. Während dieser Zeit ist sie unter 0155-66123555 (oder SMS bei dem Entscheid der Zusatzleistungen „erweiterte Erreichbarkeit per SMS in der Schwangerschaft“ und/oder “erweiterte Erreichbarkeit per SMS im Wochenbett“) erreichbar. Die Hebamme übernimmt keine 24 Stunden Bereitschaft. Bei Nichterreichbarkeit haftet die Hebamme nicht. Außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit oder in akuten Situation suchen Sie bitte ein Krankenhaus auf, wenden sie sich an Ihren betreuenden Arzt oder wählen Sie den Notruf 112! 

Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt vorwiegend per SMS, Telefon oder E-Mail. 

 

4. Urlaub & Vertretung 

 

4.1 Im Falle einer Verhinderung (Fortbildung, Krankheit oder Urlaub) versucht die Hebamme, eine Vertretung zu finden. Eine Verpflichtung dafür liegt nicht vor. Sollte keine Vertretung gefunden werden, kann die Leistungsempfängerin sich an den Gynäkologen, Kinderarzt, kassenärztlichen Notdienst oder eine Klinik wenden. Im Vertretungsfall erfolgt die Abrechnung von der möglicherweise vertretenden Kollegin für die von ihr erbrachten Leistungen auf eigene Rechnung und Haftung. 

 

4.2 Die Urlaubszeiten der Hebamme sind aktualisiert auf der Website der Hebamme (s.o.) zu finden. Während des Erstkontaktes wird die Leistungsempfängerin über möglichen Urlaub während des errechneten Termins individuell in Kenntnis gesetzt. Die Leistungsempfängerin ist einverstanden mit einer Betreuung durch die Hebamme, trotz möglicher Abwesenheit, und wurde über Kontaktmöglichkeiten zu Kinderarzt/Gynäkologen/Klinik/Kreißsaal während der Abwesenheit der Hebamme in Kenntnis gesetzt.

 

5. Kurse

 

5.1 Kursanmeldung/Vertragsabschluss von Leistungsempfängern, die nicht von der Hebamme betreut werden
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Internet-Buchungssystem der Hebamme. Bezüglich des Umfangs der angebotenen Leistungen erfolgt ein Telefonat zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin.

Bei der Anmeldung über die Website der Hebamme (s.o.) gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Die AGB sowie eine verbindliche Anmeldung erhält die Interessentin per E-Mail von der Hebamme. 

Die Leistungsempfängerin stellt der Hebamme alle zur Abrechnung relevante Daten über die Internetseite der Hebamme (s.o.) zur Verfügung. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen. Die Leistungsempfängerin bestätigt mit der Unterzeichnung der verbindlichen Anmeldung, dass Sie die AGB sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß der Informationen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. 

 

5.2. Kursanmeldung/Vertragsabschluss von Leistungsempfängern, die von der Hebamme betreut werden 

Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebamme auf der Internetseite oder sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Interessentin teilt der Hebamme mündlich, per E-Mail oder SMS ihr Interesse am namentlich bestimmten Kurs mit. Der Hebamme liegen bereits alle zur Anmeldung notwendigen Daten der Anmeldenden vor.


5.3 Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies auf der Homepage der Hebamme vermerkt.

 

5.4 Kursangebot, Kursort, Ausfall von Kurseinheiten, Vertretung, sowie Ersatztermine
Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder erkrankt die Hebamme, behält sie sich vor, den Kurs abzusagen. Kann die Hebamme Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebenen Zeit anbieten, wird ggf. ein Ersatztermin angeboten.

 

5.5 Höhe und Zahlung der Gebühr für die Begleitperson
Die Zahlung der privat zu tragenden Gebühr für die Begleitperson beim Geburtsvorbereitungskurs ist bei Kursanmeldung auf folgendes Konto zu überweisen:
Inhaberin: Celine Nieber, C24 Bank, IBAN: DE97 5002 4024 2372 7576 32; BIC: DEFFDEFFXXX. Im Verwendungszweck ist der Namen der Frau und ggf. Begleitperson anzugeben, damit die Zahlung zugeordnet werden kann. Die Zahlung ist sofort zu entrichten. Das Paar gilt erst als verbindlich angemeldet, wenn die verbindliche Anmeldung unterschrieben und bei der Hebamme eingegangen ist und die Gebühr für die Begleitperson gezahlt wurde.

5.6 Übernahme der Kursgebühr des Geburtsvorbereitungskurses 

Die Gebühr wird bei gesetzlich versicherten Teilnehmerinnen, gemäß der aktuellen Kassen-Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V, direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Privat versicherte Teilnehmerinnen und Selbstzahlerinnen erhalten eine private Rechnung über die Kursgebühren, auf der Grundlage der nach dem jeweiligen Bundesland gültigen Privatgebührenordnung. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr berechnet.

 

5.7 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
Auf eine Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht kein Anspruch. Nur sofern zu Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind, ist ggf. eine Teilnahme auch ohne Anmeldung möglich, wobei die Entscheidung darüber bei der Hebamme liegt.

 

5.8 Kosten der Stornierung der Kursanmeldung, sowie Kosten für versäumte Kurseinheiten
Bei Stornierung/Widerruf der Kursanmeldung bis 6 Wochen vor Kursbeginn oder versäumten Kurseinheiten behält die Hebamme (sofern der Kursplatz nicht neu belegt werden kann) 100% der Gebühr der Begleitperson ein. Der Grund der Nichtteilnahme ist dabei unerheblich. Bei Stornierung/Widerruf der Kursanmeldung mit einem Abstand von >6 Wochen bis zum Kursstart, erstattet die Hebamme die Gebühr der Begleitperson zu 100%. 

 

6. Widerrufsbelehrung

 

Der Leistungsempfängerin steht ein Widerrufsrecht des Behandlungsvertrages zu. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen (ab dem Tag des Vertragsabschlusses) ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, per E-Mail oder SMS) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

7. Abrechnung

 

Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über die externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen Hebamio® – Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten) an die zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Abrechnung und den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist. Die Leistungsempfängerin ist damit einverstanden, dass zur Abrechnung mit ihrer Krankenkasse Hebamio® – Somedio Software GmbH beauftragt wird, sowie dass zur Abrechnung notwendigen Angaben der Hebamme weitergeleitet werden (nach § 301a SGB V).

 

 

8. Verbot des Zusendens von sensiblen Fotos 

Hiermit verpflichtet sich die Leistungsempfängerin, keine sensiblen Fotos z.B. des Intimbereiches des Kindes an die Hebamme zu senden. Sollten dennoch Fotos geschickt werden, behält sich die Hebamme vor, die Betreuung zu beenden.

9. Haftung

 

Für die Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen wird die Hebamme die Leistungsempfängerin zu einem Arzt überweisen oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. In diesem Fall entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

9.1 Die An- und Abreise der Leistungsempfängerin zum vereinbarten Ort der Leistung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.

9.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Leistungsempfängerin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen. Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.

 

9.3 Die Teilnahme an der/dem Beratung/Behandlung/Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Leistungsempfängerin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten (z.B. Handling des Neugeborenen) handelt die Leistungsempfängerin eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.

 

9.4 Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Leistungsempfängerin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.

 

10. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung haben die Parteien eine Regelung zu treffen, die sie unter Berücksichtigung von Treu und Glauben in Kenntnis der Unwirksamkeit dieser Bestimmung getroffen haben.